AGBs

1. Geltung

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), die integrierter Bestandteil jedes mit
dem Kunden zustande gekommenen Vertrages und jeder an den Kunden gerichteten
Willenserklärung sind. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von
Ihnen werden nicht anerkannt, dies auch dann nicht, wenn wir diesen in weiterer
Folge nicht gesondert widersprechen sollten. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung.

2. Vertragsabschluss

Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein
Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende
Bedingungen in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher
Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein. Abweichende
Willenserklärungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich firmenmäßig
bestätigt werden. Unsere Angebote sind, außerhalb von Verbrauchergeschäften, nur
dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet
werden. Mündliche oder telefonische Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3. Kostenvoranschläge

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag
grundsätzlich schriftlich, verbindlich und entgeltlich. Einfache mündliche
Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Bei Erteilung eines
Auftrags im Umfang des Kostenvoranschlags wird das für diesen bezahlte Entgelt
gutgeschrieben.

4. Preise

Preislisten und Preisangaben sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich
Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern. Alle Preise verstehen sich im Zweifel
netto (exkl. USt). Der Rechnungsbetrag wird in Euro und der USt-Betrag separat
ausgewiesen. Unsere Preise gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung
und sonstige Versandkosten nicht ein.

5. Zahlungsbedingungen

Es gilt die mit Ihnen bei der Bestellung vereinbarte Zahlungsmethode. Rechnungen
werden beim Produktionsabschluss bzw. beim Versand der Ware per E-Mail
mitgeschickt. Die Zahlung erfolgt am Sitz unseres Unternehmens. Bei einer Zahlung
auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung ohne
Abzüge zur Zahlung fällig.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist
ausgeschlossen.

Bei Aufträgen mit Lieferung an einen Dritten sichern Sie das Einverständnis des
Dritten zu. Widrigenfalls haften Sie für alle Schäden, die uns daraus entstehen,
insbesondere bei Unmöglichkeit der Zustellung oder Verweigerung der Annahme.
Bei einer Bestellung im Namen und auf Rechnung eines Dritten sichern Sie zu, vom
Dritten zur Bestellung bevollmächtigt zu sein. Widrigenfalls haften Sie uns für
sämtliche daraus resultierende Schäden. Jedenfalls übernehmen Sie die solidarische
Haftung für die Bezahlung des Kaufpreises und alle sonstigen Forderungen von uns.

6. Preisänderungen

Mit den angegebenen Preisen bleiben wir Ihnen zwei Monate lang ab Bekanntgabe
im Wort. Danach sind wir berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen
durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder durch andere zur
Leistungsherstellung notwendige Kosten wie für Material, Energie, Transport etc auf
Sie zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an Sie
weitergegeben. Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen
erstattet. Auf unvorhersehbare auftragsspezifische Umstände kann nicht Bedacht
genommen werden. Sollte sich die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw
Kostenerhöhungen von mehr als 15 % des Auftragswertes ergeben, so werden wir
Sie unverzüglich verständigen. Sollten Sie binnen einer Woche keine Entscheidung
betreffend die Fortsetzung der Arbeiten treffen bzw Kostensteigerungen nicht
akzeptieren, behalten wir uns vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen
und vom Vertrag zurückzutreten.

7. Abrechnung der Leistungen

Wir fakturieren unsere Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an dem wir (auch
teilweise) liefern, für Sie einlagern oder für Sie auf Abruf bereithalten. Der
verrechnete Betrag kann vom Bestellpreis abweichen, wenn die im Punkt 6
genannten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind oder wenn nach
Vertragsabschluss Änderungen auf Ihren Wunsch durchgeführt wurden.

Die von uns erstellten Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer.
Wir sind jederzeit berechtigt, eine neue, berichtigte Rechnung zu erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung bei Ihnen gilt die Rechnung von Ihnen als
genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der
beanstandeten Rechnungsposition gegenüber uns gerügt. Dies gilt auch für
gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift.
Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur
Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.

8. Planungen

Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser
alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder
kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind
auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Pläne dienen zur Orientierung
und können nicht alle Details maßstabsgetreu und originalgetreu wiedergeben.

Technische und konstruktive Abweichungen sind jedenfalls möglich. Stellen Sie
Pläne bei oder machen Maßangaben, haften Sie für deren Richtigkeit, sofern nicht
deren Unrichtigkeit offenkundig oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich
eine Anweisung als unrichtig, werden wir Sie davon unverzüglich verständigen und
Sie um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Weisung treffen Sie
neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Vollzugsfolgen.

9. Bestellte Ware

Sollten bestellte Waren nicht mehr lieferbar sein, werden wir Sie benachrichtigen.
Schadenersatzansprüche sind, außerhalb von Verbrauchergeschäften,
ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

10. Lieferfrist

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. halten Sie
diesbezüglich vereinbarte Termine nicht ein, so haften wir jedenfalls nicht für die
Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher
Auftragsänderungen durch Sie.

Wurde eine Lieferfrist schriftlich vereinbart, können Sie bei Lieferverzug erst nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung und allenfalls Schadenersatz wegen
Verspätung begehren. Der Rücktritt vom Vertrag kann erst erklärt werden, wenn
neuerlich eine Nachfrist gesetzt wurde und erfolglos verstrichen ist. Die Nachfrist
muss jeweils der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein, mindestens
aber 14 Tage betragen.

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und
unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen
Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vor- oder
Zulieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung
unserer Verpflichtung behindert sind, die Lieferfrist entsprechend. Während der
Dauer der Lieferunmöglichkeit sind wir berechtigt, die Waren auf Ihre Kosten und
Gefahr selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern. Wird durch die
genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so
werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Leistungsverzögerung
länger als zwei Monate dauert, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferfrist oder werden wir von unserer Leistungsverpflichtung
frei, so können Sie daraus keine Ansprüche ableiten.

11. Lieferung

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Die Lieferung erfolgt an die von
Ihnen bei Auftragserteilung angegebene Lieferadresse. Eine nachträgliche Änderung
der Lieferadresse bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist von Ihnen nur unter
Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers anzunehmen. Die
Schadensfeststellung erfolgt durch bestmögliche Dokumentation der Beschädigung,
wobei von Ihnen jedenfalls ausreichend aussagekräftige Fotos anzufertigen sind.
Ferner haben Sie die Sendung nur unter Vorbehalt zu übernehmen, nämlich die
Beschädigung dem Spediteur/Frachtführer gleichzeitig und nachweislich
anzuzeigen. Widrigenfalls erlöschen sämtliche Ansprüche hieraus gegenüber uns.
Lieferungen erfolgen ab unserem Betrieb oder Zwischenlager bzw. des jeweiligen
Erfüllungsgehilfen jeweils auf Ihre Rechnung und Gefahr. Transportversicherungen
werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten abgeschlossen. Die
Gefahr geht auf Sie über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
Wird der Versand auf Ihren Wunsch verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf Sie über.

Mehr- und Minderlieferungen sind bis zu 5 % gestattet. Bei Minderlieferungen ist
jedenfalls das vereinbarte Entgelt abzugsfrei zu bezahlen. Mehrlieferungen werden
anteilig verrechnet.

12. Montage und sonstige Tätigkeiten

Die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung sind im Verkaufspreis nicht
inkludiert. [Einbau und sonstige Montagearbeiten werden von uns zu den jeweils
üblichen Regiekosten für Arbeits- und Wegzeit (pro Mann und Stunde) gesondert
verrechnet. Sie bestätigen uns durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten. Alle sich im Zuge der Montage
ergebenden zusätzlichen Leistungen werden nachträglich verrechnet. Wir führen
dabei keinerlei Anschlüsse durch. Geräte werden lediglich eingebaut, jedoch nicht
angeschlossen. Sie tragen dafür Sorge, dass der Zugang zum und der Montageplatz
selbst frei ist. Die Entfernung von Gegenständen in diesen Bereichen ist keinesfalls
vom Auftrag umfasst. Sollten dennoch diesbezügliche Arbeiten vom
Montagepersonal durchgeführt werden, erfolgt dies gegen Verrechnung, wobei
Schadenersatzansprüche aufgrund einer mangelhaften Durchführung solcher
Arbeiten ausgeschlossen sind, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorzuwerfen ist.]

13. Zahlungsverzug

Wird eine wesentliche Verschlechterung in Ihren Vermögensverhältnissen bekannt
oder sind Sie in Zahlungsverzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung
sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen und Vorauszahlung oder
Sicherstellung durch Bankbürgschaft zu verlangen. Überdies haben wir das Recht,
die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen (Voraus-)Zahlungen
abhängig zu machen. Wir haben das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware
zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit
an noch laufenden Aufträgen einzustellen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 9% p.a. in Anrechnung gebracht.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird
hierdurch nicht ausgeschlossen.

Sie verpflichten sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig
sind, zu ersetzen, wobei Sie sich insbesondere verpflichten, die Vergütungen des
eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über
die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir
das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichten Sie sich, für die erste Mahnung € 5,-
und für jede weitere Mahnung einen Betrag von jeweils € 10,– zu bezahlen. Darüber
hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch
entsteht, dass uns infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen
Kreditkonten anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu
ersetzen.

14. Verzug mit Anzahlung

Bestehen nach der Annahme der Bestellung begründete Zweifel an Ihrer
Zahlungsfähigkeit/Kreditwürdigkeit, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine
vereinbarte Anzahlung trotz 8-tägiger Nachfristsetzung nicht vollständig geleistet
wird, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder sofortige Barzahlung des gesamten Auftragswertes oder angemessene Sicherheitsleistung vor Lieferung zu
verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir können neben dem Ersatz der
bereits erfolgten Aufwendungen ohne Schadensnachweis auch 30 % der vereinbarten
Brutto-Auftragssumme oder nach unserer Wahl Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens begehren.

15. Sonstige Rücktrittsgründe

Folgende Umstände berechtigen uns zum Rücktritt von der Lieferung: Technische
Schwierigkeiten, die die Ausführung für uns oder für die Lieferwerke unmöglich
oder unzumutbar machen; Betriebsstillstand, Brandschäden, Rohmaterial- oder
Strommangel oder andere Betriebsstörungen bei uns oder den Zulieferwerken;
Streik, Aussperrung, Krieg, Unregelmäßigkeiten der Verkehrsmittel und alle
sonstigen Fälle höherer Gewalt.

16. Abnahmeverzug und Storno

Nehmen Sie die Ware nicht ab, sind wir nach unserer Wahl zur Vertragserfüllung
oder Schadenersatz von 30 % des Brutto-Kaufpreises berechtigt, dies ungeachtet der
Möglichkeit, einen etwaigen höheren Schaden geltend zu machen. Gleiches gilt,
wenn Sie vor der Bereitstellung der Ware unberechtigt vom Auftrag zurücktreten.
Rufen Sie auf Abruf bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, vom ersten der auf
den Abruftermin folgenden Woche an Lagerkosten in der Höhe von täglich 0,1 % des
Brutto-Kaufpreises zu verlangen. Die obige Regelung zum Abnahmeverzug bleibt
davon unberührt.

17. Eigentumsvorbehalt

Wird der Kaufgegenstand vor Bezahlung ausgefolgt, bleibt dieser bis zur
vollständigen Bezahlung inklusive aller Nebengebühren in unserem Eigentum.
Ihnen ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über die

Vorbehaltsware untersagt. Sie haben diese ab Übernahme gegen Feuer-, Einbruch-
und Wasserschäden zu versichern und die Ansprüche aus diesen Versicherungen bis

zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts an uns abzutreten. Sind Waren in mehreren
Verträgen verkauft, gelten diese Kaufverträge bezüglich des Eigentumsvorbehalts als
einheitlicher Vertrag, sodass das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren erst mit
der Bezahlung des in den verschiedenen Verträgen vereinbarten Gesamtkaufpreises
auf den Kunden übergeht. Geraten Sie in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die in
unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware ohne gerichtliche Entscheidung in
Verwahrung zu nehmen, freihändig zu verkaufen und uns aus dem Erlös in der
Form zu befriedigen, dass dieser unter Anrechnung sämtlicher Unkosten und Spesen
des Verkaufs auf unsere Restforderung angerechnet wird, ohne dass dies einem
Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Wir sind aber nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für diesen Fall sind wir zur Verrechnung eines
pauschalen Schadenersatzes in der Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages oder aber
nach unserer Wahl des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.

18. Haftungsbeschränkung

Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist mit der Höhe
des Auftragswertes begrenzt. Maßgebend ist der jeweilige Einzel-Auftrag. Eine
Zusammenrechnung findet nicht statt. Wir haften nicht für mittelbare Schäden,
Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab
Kenntnis des Schadens, jedenfalls innerhalb von drei Jahren ab Lieferung bzw.
Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen.

Kommt eine Haftung von uns in Betracht, so werden wir in der Höhe von der
Haftung befreit, in der wir bestehende und durchsetzbare Ansprüche gegen
zuliefernde oder weiterverarbeitende Unternehmen an Sie abtreten. Sie erteilen
bereits vorab Ihre Zustimmung zu einer solchen Abtretung.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für unsere
Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen.

19. Gewährleistung, Mängelrügeobliegenheit

Mängel sind von Ihnen unverzüglich, längstens binnen einer Woche schriftlich zu
rügen (§ 377 UGB). Die Gefahr des Zugangs der Mängelrüge an uns tragen Sie. Im
Fall der Verletzung der Rügeobliegenheit gemäß Punkt 19 verlieren Sie auch
Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mangelfolgeschäden, außer in den Fällen des §
377 Abs 5 UGB.

Mängel sind nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder
Preisminderung zu beheben. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche gemäß §
933a ABGB.

Sollten wir die Verbesserung oder den Austausch verweigern oder in angemessener
Frist von zumindest 4 Wochen nicht vornehmen, so können Sie Preisminderung
verlangen. Eine Wandlung (Vertragsrückabwicklung) ist ausgeschlossen. Für
Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen von Ihnen zurückzuführen
sind, ist eine Gewährleistung oder Haftung ausgeschlossen (§ 1168a ABGB).
Soweit Sie oder Ihnen zuzurechnende Dritte nach Abnahme Eingriffe in das Werk
vornehmen oder Veränderungen durchführen, verlieren Sie jegliche
Gewährleistungsansprüche. Sie haben stets zu beweisen, dass der Mangel im Übergabezeitpunkt vorhanden war. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab
Übergabe bzw. ab Abnahmeverzug.

20. Garantiezusagen

Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung
der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege.
Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie
Beschädigungen. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten deren
Garantiebedingungen.

21. Haftung mehrerer Käufer

Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für
die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen als
Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.

22. Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen
von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Mit uns
abgeschlossene Verträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des österreichischen IPRG, der Verweisungsnormen der
Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung) und der Bestimmungen des UN-
Kaufrechtsabkommens.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag mit uns ergeben oder auf dessen
Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, wird die ausschließliche
Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein,
beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen
Bestimmungen dieser AGB. Die unwirksame oder undurchsetzbare Klausel gilt in
diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Klausel möglichst nahe kommt. Dies gilt
auch für allfällige Vertragslücken.

Diese AGB sind auch für alle Rechtsnachfolger der Vertragsparteien bindend. Die
Vertragsparteien verpflichten sich, diese AGB auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger
zu überbinden.